Für Eltern

“Unser Kind ist besonders”

Alles, was du brauchst

Wie können wir helfen?

Zieht sich Ihr Kind zunehmend zurück, hat Schwierigkeiten, dem Unterricht zu folgen oder findet keinen Anschluss an die Klassengemeinschaft? Möchten Sie Ihrem Kind den Schulalltag erleichtern und es verlässlich unterstützen?

Vielleicht liegt bereits eine Diagnose wie Legasthenie, Dyskalkulie oder eine Beeinträchtigung im Autismus-Spektrum vor – und Sie fragen sich, wie es nun weitergehen soll?

Wir beraten Sie gerne zu den nächsten Schritten und helfen, die passende Unterstützung individuell auf die Situation Ihres Kindes abzustimmen – unabhängig vom Alter.


Was genau machen Schulbegleiter?

Die zentrale Aufgabe von Schulbegleitern besteht in der Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen bei der Bewältigung des Schulalltags.

Dazu gehören unter anderem:

  • Begleitung im Unterricht, in den Pausen und bei Schulausflügen
  • Hilfestellung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
  • Unterstützung bei der Orientierung im Klassenraum und auf dem Schulgelände
  • Vorbereitung und Strukturierung von Unterrichtsmaterialien
  • Motivation und Stärkung der Persönlichkeit
  • Psychische Stabilisierung und Vertrauensaufbau
  • Unterstützung beim Essen sowie beim An- und Ausziehen (z. B. in Pausen oder im Sportunterricht)
  • Mithilfe bei der Umsetzung therapeutischer Maßnahmen

Wie genau beantrage ich die Hilfe?

Je nach individuellem Bedarf und Diagnose kann für Kinder und Jugendliche eine kostenfreie Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII oder SGB IX) beantragt werden.

Dazu stellen Sie zunächst einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Art und Umfang der Unterstützung werden anschließend dort geprüft und bewilligt.

Wir stehen Ihnen bei der Antragstellung selbstverständlich beratend zur Seite. 

Parallel zur Antragstellung ist es sinnvoll, bereits bei einem Anbieter wie Life-Inclusion einen freien Platz für die Schulbegleitung anzufragen.

Nach der Bewilligung durch das zuständige Amt liegt das Entscheidungsrecht bei Ihnen als Erziehungsberechtigten: Sie wählen, welcher Träger der Kinder- und Jugendhilfe und welcher Mitarbeiter Ihr Kind begleiten soll.


Für wen eignet sich eine Schulbegleitung?

Anspruchsberechtigt nach SGB IX (Eingliederungshilferecht) sind Kinder und Jugendliche mit